Beitragsordnung

§ 1      Allgemeines
Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereinsrings geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
Beim Ausscheiden aus dem Vereinsring erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 2      Zahlungsweise und Fälligkeit
Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Juni des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
Die Beiträge werden ausschließlich über das Konto des Vereinsring Oberstedten e.V. eingezogen.

 § 3      Vereinskonto
Kreditinstitut: Taunussparkasse
Bitte sprechen Sie uns an bei weiteren Fragen.

§ 4      Beiträge
Der Vereinsring hat ordentliche und fördernde Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder des Vereinsringes können ausschließlich gemeinnützige Vereine werden, die in Oberursel-Oberstedten ansässige Vereine sind. Die Beiträge für ordentliche Mitglieder richten sich nach dem Mitgliederbestand am 31.1. des Jahres, in dem die Mitgliederversammlung stattfindet.
Die ordentlichen Mitglieder haben jeweils bis zum 31.1. eines Jahres eine vom Vorstand unterzeichnete Bescheinigung über die Anzahl ihrer Mitglieder einzureichen.

Mitgliederzahl         Jahresbeitrag
bis 50                          37,50 Euro
51-100                         50,00 Euro
101-150                       62,50 Euro
151-200                       75,00 Euro
201-250                      87,50 Euro
ab 251                       100,00 Euro

Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die ein Interesse an der Förderung der Aufgaben und Ziele des Vereinsrings haben.
Der Mindestjahresbeitrag für fördernde Mitglieder ist auf 20 Euro festgelegt.

§ 5      Gültigkeit
Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

Oberursel, den 16.04.2018